Kleingärtnerverein "Fortschritt" e.V. Greifswald

Garten gesucht?

 
Hier haben wir die aktuell freien sowie von Pächtern bereits gemeldete und  zeitnah abzugebende Gärten aufgeführt. Bei Interesse kann man sich über unsere Mailadresse (kgv-fortschritt@gmx.net) bei uns melden. Anfragen werden zeitnah bearbeitet. 

Wir möchten unsere Interessenten auf Folgendes hinweisen:
Es kann durchaus vorkommen, dass Gärten aus unserer Anlage über soziale Medien, Mundpropaganda oder Kleinanzeigen angeboten werden und nicht auf unserer Internetseite/Aushang in den Schaukästen zu finden sind.
Das liegt einfach daran, dass unser Vorstand entweder noch keine Kenntnis über die Abgabe hat oder aber der Pächter/die Pächterin unsere Vermittlungshilfe nicht in Anspruch nehmen möchte.

A - Block:

B - Block: 
Nr. 94      508m²
Der Garten ist noch verpachtet, soll aber zeitnah wegen Umzug abgegeben werden
Es befindet sich eine Fertigteillaube auf dem Grundstück mit Wasser - und Stromanschluss. Es gibt ein Gewächshaus, eine Anbaufläche für Obst und Gemüse sowie verschiedene Blumenstauden. Obstbäume und Obststräucher sind ebenfalls vorhanden.

Nr. 122     557m²
Der Garten befindet sich noch in Pächterhand. 
Es gibt eine massiv gebaute Laube mit Terrasse auf dem Grundstück, einen Schuppen und außerdem einen Brunnen, der im Sommer sehr gut zum Wässern genutzt werden kann.
Diverse Blumenstauden, Obststräucher und Obstbäume runden den Garten ab, der bisher immer bewirtschaftet wurde. Strom und Wasser sind vorhanden.

Nr. 127a     364m²

Garten ist noch verpachtet, es gibt eine große Laube mit 2 Zimmern, Bad und Küche vorhanden, überdachte Veranda; Strom und Wasser sind ebenfalls vorhanden; Toilette mit Tank; ein Geräteschuppen mit sehr guter Geräteausstattung inklusive automatischer Bewässerung wird mit abgegeben; es gibt einen Brunnen und eine Totholzhecke sowie mehrere verschiedene Obstbäume und Obststräucher;


Nr. 130      517m² Interessenten vorhanden!
Der Garten ist noch verpachtet, soll aber aus Zeitgründen schnellstmöglich abgegeben werden. Die Laube ist massiv gebaut und mit einer kleinen Terrasse versehen. Strom und Wasser sind vorhanden. Es gibt mehrere Obstbäume, ein kleines Gewächshaus und es wurde eine abflusslose Sammelgrube installiert.

Nr. 171a     235m²
Dieser kleine Garten wird derzeit noch bewirtschaftet, soll aber aus Alters - und Gesundheitsgründen abgegeben werden. Es befindet sich eine Fertigteillaube auf dem Grundstück mit Terrasse zum Sitzen. Es gibt Obststräucher und Obstbäume, viele Blumenstauden und der Garten ist gepflegt. Wasser und Strom sind im Garten vorhanden.

C - Block:
Nr. 214       512m²
Der Garten ist derzeit noch verpachtet, soll aber aus Altersgründen zeitnah abgegeben werden.
Im Garten gibt es eine Fertigteillaube, größere Reparaturnotwendigkeiten sind nicht bekannt. Wasser und Strom sind ebenfalls vorhanden. An der Laube befindet sich eine Terrasse.
Im Garten selbst gibt es mehrere Obstbäume, Obststräucher und mehrere Blumenstauden. Der Garten ist sehr gepflegt.

Nr. 235a      350m²
Der Garten muss aus Umzugsgründen abgegeben werden. Es ist eine Holzlaube vorhanden, diese ist in Teilen reparaturbedürftig. Vor der Laube befindet sich eine Terrasse, teilüberdacht. Es gibt einen Schuppen, ein Gewächshaus ist nicht vorhanden, ebenso befindet sich kein Brunnen im Garten. Es gibt Obstbäume, der Garten macht einen eher ungepflegten Eindruck, was der fehlenden Zeit geschuldet ist. Strom und Wasser sind vorhanden.


Wichtiger Hinweis vorab:
Grundlage für die Bewirtschaftung eines Kleingartens ist immer die 3/3 – Einteilung. Worunter mindestens 1/3 der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden muss und nicht mehr als 1/3 für sonstiges wie Laube, Sitzfläche, sowie Wege verwendet werden darf. 1/3 sind für Rasen und Blumenflächen gedacht.

Unbedingt zu beachten ist, dass Blumen und Ziersträucher nicht zur Obst-und Gemüseanbaufläche zählen, auch wenn verschiedene Blüten als Nahrungsmittel verwendet oder als Grundlage zur Seifen-oder Salbenherstellung genutzt werden können.

Kleintierhaltung ist in der Anlage verboten, wird auch auf Antrag nicht gestattet.

Hunde sind vom Pächter/von Pächterin (auch Halter/Halterin) und auch von Besuchern auf den Wegen an der Leine zu führen.
Die Haltung von Hunden und Katzen ist im Garten nicht gestattet.
Auch ist es nicht gestattet, dass Hunde/Katzen bei Abwesenheit des Pächters/der Pächterin im Garten verbleiben.
Ebenso ist es nicht gestattet, dass sich Katzen bei Abwesenheit des Pächters/der Pächterin in der gesamten Kleingartenanlage frei bewegen können.

Interessenten können sich über unsere E-Mailadresse melden.